Ablauf & Kosten

„Wir können den Wind nicht ändern,

aber wir können die Segel richtig setzen.“

Ablauf

Der erste Termin wird in der Regel nach einem telefonischen Kontakt vereinbart. Eine Überweisung ist normalerweise nicht erforderlich.

 

Bitte bringen Sie zum Termin mit:

  • Versichertenkarte
  • vorhandene Vorbefunde & Arztberichte
  • gegebenenfalls weitere relevante Unterlagen

Eine Überweisung ist in der Regel  nicht erforderlich.

 

Die psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu fünf Termine à 50 Minuten) dient der ersten Orientierung. Wir besprechen, worum es geht, was aktuell belastet und welche Fragen Sie mitbringen. Dabei schauen wir gemeinsam, ob Psychotherapie die passende Unterstützung ist oder ob zunächst andere Schritte sinnvoller sind.

 

Wenn der Termin über die Krankenversicherung abgerechnet wird, ist dafür eine vorläufige Diagnose erforderlich. Die Sprechstunde ist noch nicht der Beginn einer Psychotherapie.

Wenn eine Psychotherapie infrage kommt, folgen probatorische Sitzungen (zwei bis sechs Termine à 50 Minuten). In dieser Zeit lernen wir uns weiter kennen, setzen die Diagnostik fort und klären gemeinsam das Anliegen und die Ziele der Behandlung. Dazu gehören Gespräche mit dem Kind oder Jugendlichen sowie Stunden mit den Eltern oder Bezugspersonen, um die bisherige Entwicklung und die aktuelle Situation besser zu verstehen. Gemeinsam entscheiden wir, ob eine therapeutische Zusammenarbeit passend ist.

Vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie wird ein Konsiliarbericht benötigt. Das Formular erhalten Sie bei mir und lassen es ärztlich ausfüllen, zum Beispiel in der Kinderarzt- oder Hausarztpraxis.

Wenn wir uns gemeinsam für eine Psychotherapie entscheiden, besprechen wir, welche Form der Unterstützung passend ist und welcher Rahmen sinnvoll erscheint.

Je nach Anliegen und Verfügbarkeit kann die Psychotherapie einzeln oder in einer Gruppe stattfinden. Wie lange eine Psychotherapie dauert, hängt davon ab, wie stark die Belastung ist, welche Ziele wir vereinbaren und wie sich die Situation im Verlauf entwickelt. Möglich sind eine Akutbehandlung, eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie.

Die Termine finden in der Regel wöchentlich statt. Einzelsitzungen dauern 50 Minuten, gruppentherapeutische Sitzungen in der Regel 100 Minuten. In den Schulferien finden meist weniger oder keine Termine statt.

Eltern und wichtige Bezugspersonen werden in die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen einbezogen. In begleitenden Gesprächen besprechen wir gemeinsam, wie die therapeutische Arbeit im Alltag gut unterstützt werden kann.

Wie häufig solche Gespräche stattfinden, hängt vom Alter, Anliegen und Therapieverlauf ab. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen besprechen wir gemeinsam, ob und in welchem Umfang Eltern oder andere Bezugspersonen einbezogen werden. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Eltern und Bezugspersonen.

Kosten

Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten einer medizinisch notwendigen Psychotherapie in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

Die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen können direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Wenn anschließend eine Richtlinienpsychotherapie sinnvoll ist, wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Dabei unterstütze ich Sie und erläutere Ihnen die weiteren Schritte. Bei einer Langzeittherapie prüft zusätzlich ein unabhängiger Gutachter den Antrag. 

Zusätzliche Bescheinigungen oder Befundberichte für andere Stellen sind nicht Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und müssen gegebenenfalls selbst bezahlt werden.

 

Bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten richtet sich die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle, welche Leistungen übernommen werden und welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gelten.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und den geltenden Abrechnungsempfehlungen.

Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie psychotherapeutische Beratung für Erwachsene, Paare und Familien können auch selbst bezahlt werden.

In diesem Rahmen sind kein Antrag bei der Krankenkasse und keine kassenrechtliche Diagnose erforderlich. Ablauf, Häufigkeit und Umfang können individuell vereinbart werden.

Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Rahmen und Honorar werden vor Beginn transparent besprochen.

Regelmäßige Termine schaffen einen verlässlichen Rahmen für die psychotherapeutische Arbeit. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar berechnet werden.

Vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie wird ein Konsiliarbericht benötigt. Das Formular erhalten Sie bei mir und lassen es ärztlich ausfüllen, z.B. in der Kinderarzt- oder Hausarztpraxis.